Wann wird ein Überholender gefährdet?
Von Überholen spricht man, wenn ein Fahrzeug an einem in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeug vorbeifährt. Grundsätzlich ist der Überholvorgang nach Paragraph 5 der Straßenverkehrsordnung auf der linken Seite durchzuführen, es gelten unter anderem folgende Anforderungen:
- ausreichende Fahrbahnbreite
- die Geschwindigkeit muss wesentlich höher sein als die des Überholten
- ausreichende Sichtverhältnisse auf Umgebung und den Gegenverkehr
- keine Gefährdung oder Behinderung des entgegenkommenden Verkehrs oder des Überholten
- der nachfolgende Verkehr darf nicht gefährdet werden
Im Rahmen der Vorschriften, insbesondere Höchstgeschwindigkeit und oben stehender Regeln, darf auch in geschlossenen Ortschaften überholt werden. In Ausnahmefällen dürfen andere Fahrzeuge auch rechts überholt werden:
- bei Kolonnenbildung auf dem linken Streifen mehrspuriger Straßen
- auf mehrspurigen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften
- wo durch Ampeln der Verkehr geregelt ist