Führerschein Klassen

Führerschein Klassen

Führerschein Klassen - RainerSturm / pixelio.de

Der Führerschein ist ein alltägliches Dokument in unserem Leben – doch kaum jemand weiß, welchen Führerschein man überhaupt für welches Fahrzeug benötigt. Mit der Einführung des EU-Führerscheins Anfang 1999 ging nämlich auch eine Einteilung in neue Klassen einher. Wo früher die altbekannte Einteilung in die Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 – stets bekannt und gut zu merken – für wenig Tumult sorgte, stellen die neuen Klassen A, A1, B, BE,… ganz neue Anforderungen an die deutsche Autofahrerbevölkerung.  Wo zum Beispiel für einen kleinen Lastkraftwagen bis 7500 kg zulässiger Gesamtmasse früher nur der PKW-Führerschein Klasse 3 benötigt wurde, wird heute eine komplett neue Führerscheinklasse benötigt.

Hier findest Du eine kürze Übersicht über die Führerscheinklassen des EU-Führerscheins.

 Führerschein Klasse/
Fahrerlaubnis Klasse
AltersgrenzeFahrerlaubnis für
Führerschein Klasse Aab 18
ab 25 Jahre unbeschränkt
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
Führerschein Klasse A1ab 16Krafträder und Leichtkrafträder mit max 125 ccm und 11 kW,
Für 16- und 17 jährige gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
Führerschein Klasse Bab 18,
ab 17 mit begleitetem Fahren
Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3 500 kg und 8 Sitzplätze außer dem Führersitz,
mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg
Führerschein Klasse Cab 18Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von über 3500 kg,
auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse,
keine Fahrzeuge der Klasse D
Führerschein Klasse C1ab 18wie Klasse C,
nur mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber weniger als 7500 kg,
mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
Führerschein Klasse Dab 21Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung,
mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz,
auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse
Führerschein Klasse D1ab 21Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung,
mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz,
nicht mehr als 16 Sitzplätze,
auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse




Führerschein Klasse BE, CE, C1E, DE, D1Eab 17 (BF17 bei BE)
ab 18
ab 21(DE,D1E)
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D. D1 ;
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg,
C1E: Kombination mit Zugfahrzeug nicht schwerer als 12.000 kg, Anhänger darf die Leermasse der Zugmaschine nicht überschreiten
D1E: Anhänger nicht zur Personenbeförderung, Kombination mit Zugfahrzeug nicht schwerer als 12.000 kg, Anhänger darf die Leermasse der Zugmaschine nicht überschreiten
Führerschein Klasse Mab 16Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor,
Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h und einem Hubraum 50 ccm
Führerschein Klasse Sab 16Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von 50 ccm (Ottomotor),
maximalen Nutzleistung 4 kW (Dieselmotor),
maximale Nenndauerleistung von 4 kW (Elektromotoren) bei vier­rädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse höchstens 350 kg (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen)
Führerschein Klasse Tab 16 (bis 40 Km/h, mit Anhänger)
ab 18 (alle Fahrzeuge)
Zugmaschinen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h,
auch mit Anhänger
Führerschein Klasse Lab 16Zugmaschinen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung,
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
in Kombination mit Anhänger 25 Km/h,
selbstfahrende Arbeitsgeräte 25 Km/h
Prüfbescheinigungab 15Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h,
Mofas,
motorisierte Krankenfahrstühle mit einem Sitz,
Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer Geschwindigkeit zwischen 10 und 25 Km/h

Alte und neue Führerschein-Klassen

Wenn Du mehr über die alten und neuen Führerschein Klassen in Deutschland erfahren willst, kannst Du unseren Vergleich hier lesen:

Alte und neue Führerschein-Klassen


Kommentare

Kommentar von heiko am 13.05.2014 um 00:10

Hallo! Hab au so'n ähnliches Problem, seit 95 die Pappe Klasse 3, bis 7,5t. Bei mir: nach positiver MPU bekomme ich MEINE alten Führerschein wieder!!! (wo ich bis 7,5t fahren darf) Die Voraussetzung ist, ich brauche einen Augenärztlichen Sehtest, also ein normaler Sehtest vom Optiker recht der Führerscheinbehörde NICHT ich hoff konnte dir helfen

Kommentar von Fuehrerschein24 am 27.04.2012 um 07:32

Hallo Thomas Hexel, wenn Ihnen der Führerschein nur für eine gewisse Zeit entzogen wurde, wird Ihnen unseres Wissens die gleiche Führerscheinklasse ausgestellt, die Sie vor dem Delikt hatten. Möglich ist aber eine Anordnung einer Nachschulung oder eine amtsärztliche Untersuchung und verkehrspsychologisches Gutachten für die Wiedererteilung Ihres Führerscheines.

Kommentar von thomas hexel am 27.04.2012 um 01:16

moin.moin... habe dummer weise meinen führerschein durch restalkohol verloren...bekomme ihn erst im feb.13 wieder...so, meine frage ist, ich habe ihn seit 1988 und bis heute unfallfrei hatte die klasse 3 bis 7.5t bekomme ich den selben wieder oder muß ich dafür wieder eine extra prüfung machen ?????