Führerschein auf Probe – Was darf man in der Probezeit ?

Den ersten Führerschein Deines Lebens erhältst Du immer „auf Probe“ – das heisst: in den nächsten zwei Jahren musst Du Dich im Straßenverkehr bewähren und solltest möglichst keine Vergehen, wie zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit oder  Verletzung einer Vorfahrtregel, sammeln. Schnell verlängert sich Deine Probezeit nämlich auf vier Jahre. Wenn Du andererseits zu viele Vergehen ansammelst, während Du Deinen Führerschein noch auf Probe hast, musst Du im glücklichen Fall nur zur Nachschulung, wenn Du Pech hast wird Dir aber Dein Führerschein auch ganz schnell wieder entzogen. Hier erfährst Du alles über die Gesetzgebung rund um die Probezeit und was Dir drohen kann, wenn Du Dich falsch verhältst.

Probezeit

Fuehrerschein auf Probe Probezeit

Führerschein auf Probe - ©Claudia Hautumm / pixelio.de

Im Normalfall ist die Probezeit jedes Fahranfängers auf zwei Jahre begrenzt. In dieser Zeit sollst Du Dich im Straßenverkehr bewähren und durch unauffällige und sichere Fahrweise beweisen, dass Du dem Straßenverkehr gewachsen bist. Aufpassen musst Du allerdings kurz vor Ende der Probezeit: Der letzte Tag der Probezeit endet erst einen Tag nachdem Du Deinen Führerschein bekommen hast!
Die Möglichkeit, Deine Probezeit durch ein FSF-Seminar auf ein Jahr zu verkürzen, gab es nur bis 2010. Du musst also in jedem Fall die volle Probezeit herumbekommen!

 

Verlängerung der Probezeit

Die Länge der Probezeit richtet sich nach Deiner Fahrweise: Baust Du zum Beispiel einen Unfall oder wirst mit stark überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, ist das ein schwerer Verkehrsverstoß und Deine Probezeit wird auf vier Jahre verdoppelt. Aber auch wenn Du zwei weniger schwere Verkehrsverstöße begangen hast, wirkt sich das negativ auf Deine Probezeit aus. Dazu zählen zum Beispiel Kennzeichenmissbrauch, eine ungesicherte Ladung oder fahren mit abgefahrenen Reifen. Wenn der Verstoß allerdings mit einem Bußgeld unter 40 Euro belegt wird, ist das für Deinen Führerschein auf Probe ohne konsequenzen! Wenn Du zu einem Aufbauseminar oder einer Nachschulung aufgrund Deiner Verkehrsverstöße berufen wirst, wird damit Deine Probezeit auch verlängert.

 

Aufbauseminar und Nachschulung

Aufbauseminar und Nachschulung sind an sich das selbe, der Begriff „Aufbauseminar“ ist allerdings der offizielle Begriff, der auch im Gesetz verwendet wird. Das Aufbauseminar an sich wird von vielen Fahrschulen angeboten und kann Dich um die 300 Euro kosten. Wenn Du an einem Aufbauseminar teilgenommen hast und noch einmal eine Auffälligkeit im Verkehr begehst, wird Dir eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, mit der Du 2 Punkte im Flensburg abbauen kannst. Bei der dritten Auffälligkeit in der Probezeit wird Dir der Führerschein mindestens für ein halbes Jahr entzogen.

 

In der Probezeit geblitzt – was passiert?

Wenn Du in der Probezeit Deines Führerscheins geblitzt wirst, ist das generell noch kein Grund zu einer Verlängerung Deiner Probezeit. Auch wirst Du kein Aufbauseminar oder eine Nachschulung machen müssen. Erst, wenn Du mit stark überhöhter Geschwindigkeit, also ab 21 km/h über Höchstgeschwindigkeit geblitzt wirst, wirkt sich das aus: Dann wird Deine Probezeit verlängert und du wirst an einer Nachschulung teilnehmen müssen. Bei unter 20 km/h wird das keine Auswirkungen auf Deine Probezeit haben, da dies als „Verwarnung“ gilt.

 

Vergehen des Kataloges A

Im Katalog A sind alle schweren Straftaten und Vergehen im Straßenverkehr gelistet. Dazu zählen zum einen sehr extreme Fälle, wie zum Beispiel Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung / Tötung, andererseits auch schon Vergehen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren unter Drogeneinfluss. Auch, wenn Du mit über 20 Km/h über Höchstgeschwindigkeit geblitzt wirst, ist dies bereits ein Delikt vom Katalog A!

Schon nach einem Delikt des Kataloges A wird ein Aufbauseminar angeordnet!

 

 

Vergehen des Kataloges B

Alle Straftaten und Vergehen, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 Euro Geldbuße kosten, werden dem Katalog B zugeordnet. Vergehen unter 40 Euro Geldbuße werden als „Verwarnung“ gewertet und wirken sich nicht auf Deine Probezeit aus!

Erst nach zwei Vergehen des Kataloges B wird ein Aufbauseminar angeordnet.

 

 


Kommentare

Kommentar von Der boss am 27.02.2016 um 08:47

Na der ist weg

Kommentar von Timo am 21.02.2016 um 14:34

Ich wurde auf der Landstraße mit 80 geblizt in der 50 er Zone was passiert ? Bitte um antworten ?